Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Rechnungsanschrift und die Teilnehmer-Angaben ein. Es können maximal zwei Teilnehmer online angemeldet werden.
Eine Anmeldung zu speziellen Rabatt-Bedingungen im Rahmen verschiedener Partner-Aktionen ist nur mit Angabe des jeweiligen Promo-Codes möglich.
Bedingungen für die Anmeldung zur Konferenz im Jahr 2011 (Besucher)
Stand: 14. Oktober 2011
1. Vertragspartner:
Vertragspartner (Veranstalter) für eine Teilnahme an der Konferenz als Besucher ist die Firma SBG|28 - Service- und Beratungsgesellschaft 28 mbH, Burgauerstraße 98, D-81929 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anita Hinnenberg, registriert beim Amtsgericht München (HR B 169409), Ust.-IdNr. DE 255665578 (weitere Informationen siehe
Impressum).
2. Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich durch das Ausfüllen und Senden eines gedruckten Formulars oder durch Online-Eintrag im Internet erfolgen. Bei einer Online-Anmeldung mit Zahlungsart nach Rechnungserhalt muss der Teilnehmer die eingegebenen Anmeldungsdaten noch einmal überprüfen und formlos per E-Mail bestätigen, damit die Anmeldung verbindlich und vom Veranstalter bearbeitet wird.
An die Anmeldung ist der Teilnehmer eine Woche ab Versanddatum (bei Online-Anmeldungen: ab Absendung der verbindlichen Bestätigung per E-Mail an den Veranstalter) gebunden.
Jede verbindliche Anmeldung wird vom Veranstalter umgehend geprüft und bei Annahme schriftlich bestätigt. Auch der Erhalt einer Rechnung gilt als verbindliche Teilnahme-Bestätigung. Bei einer Online-Anmeldungen erhält der Teilnehmer eine Teilnahme-Bestätigung als PDF-Dokument per E-Mail.
3. Rechnung/Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung über die Teilnahmegebühren erhalten die Besucher nach Feststellung der verbindlichen Anmeldung per Post (auch bei einer Online-Anmeldung).
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt automatisch 14+2 Tage nach Rechnungsdatum ein, ohne dass es hierzu einer gesonderten Mahnung bedarf.
Sollte auf Veranlassung des Teilnehmers eine Rechnung umgeschrieben werden müssen (beispielsweise wegen Änderungen an der bei der Anmeldung eingetragenen Rechnungsanschrift oder nachträglicher Angabe einer Bestellnummer), so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer erhoben.
4. Stornierung (Teilnehmer):
Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme an der Konferenz durch den Besucher ist grundsätzlich ausgeschlossen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen folgende Kosten an:
- Bei einer Stornierung der Teilnahme bis vier Wochen vor Konferenz-Beginn werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 50 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
- Bei einer Stornierung der Teilnahme später als vier Wochen und früher als eine Woche vor Konferenz-Beginn werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 75 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
- Bei einer Stornierung der Teilnahme später als eine Woche und früher als zwei Werktage vor Konferenz-Beginn werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 90 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
- Bei einer Stornierung der Teilnahme ab oder später als zwei Werktage vor Konferenz-Beginn werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 100 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
Bei einer Stornierung der Teilnahme wegen Unfall, schwerer Krankheit oder Todesfall des Besuchers bzw. naher Angehöriger sowie bei schweren Schäden am Eigentum des Besuchers werden Stornogebühren nur in Höhe von 50 Prozent vom Teilnahmepreis fällig, wenn die Stornierung bis zwei Werktage vor Konferenz-Beginn erfolgt. Bei einer späteren Stornierung oder Absage am Tag der Veranstaltung werden werden 75 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
Der Veranstalter ist berechtigt, juristisch allgemein anerkannte Nachweise für das Vorliegen der oben genannten Gründe anzufordern und einzusehen (z.B. ärztliches Attest, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder polizeiliches Protokoll). Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag.
Falls bei einer Anmeldung von zwei Teilnehmern die Anmeldung des 1. Teilnehmers storniert wird, so gilt für den zweiten Teilnehmer der reguläre Teilnahmepreis für den 1. Teilnehmer. In diesem Fall wird die Stornogebühr für den 1. Teilnehmer auf Basis des Preises für den 2. Teilnehmer berechnet.
Die Teilnehmer erhalten zu jeder Stornierung eine entsprechende Gutschrift. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet.
Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme an der Konferenz durch den Besucher ist grundsätzlich ausgeschlossen. Jede Stornierung von Teilnehmern muss in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Eine Stornierung per E-Mail gilt ausdrücklich so lange als unwirksam, bis sie vom Veranstalter in schriftlicher Form rückbestätigt wird (für dieses Erfordernis ist der Erhalt einer vom Mail-System angeforderten Lesebestätigung nicht ausreichend).
5. Teilnehmer-Vertretung:
Eine Vertretung angemeldeter Teilnehmer ist jederzeit und ohne Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Mitteilung hierüber an den Veranstalter sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
6. Programm-Änderungen:
Inhaltliche Programm-Änderungen der Konferenz aus wichtigem Grund, wegen höherer Gewalt (auch Epidemien) oder wegen akuter Krankheit von einzelnen Referenten behält sich der Veranstalter zu jeder Zeit ausdrücklich vor. Solche Änderungen stellen keinen Mangel an der Beschaffenheit des Vortragsprogramms dar.
Ein Mangel an der Beschaffenheit des Vortragsprogramms ligt erst dann vor, wenn mindestens 1/3 der in der Agenda angekündigten inhaltlichen Beiträge ausfallen. Wird die Abwesenheit von Referenten durch Gründe höherer Gewalt verursacht (siehe Absatz 7.), so berechtigt dies nicht zu Regress-Ansprüchen des Teilnehmers.
Sollte ein separat (mit gesondert ausgewiesenem Aufpreis zur Konferenz-Teilnahme) gebuchter Workshop (iSession) wegen Abwesenheit des Referenten ersatzlos entfallen, so erhält der Besucher eine Gutschrift für bereits berechnete Teilnahmegebühren für den Workshop. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet. Damit sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter vollumfänglich abgegolten.
7. Ablauf-Änderungen / Abbruch:
Bei Ablauf- oder Programm-Änderungen, Absage oder Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Streik, terroristische Attacke, extreme Witterung oder Epidemien), erfolgt durch den Veranstalter keine Rückgewähr von Teilnahmegebühren oder Anerkennung von Regress-Ansprüchen.
8. Absage durch den Veranstalter:
Bei einer Absage der Konferenz aus Gründen die der Veranstalter zu verantworten hat, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift für bereits berechnete Teilnahmegebühren. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet. Damit sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter vollumfänglich abgegolten.
9. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist München.
München, den 14. Oktober 2011
SBG|28 Service- und Beratungsgesellschaft 28 mbH
>> Anmeldebedingungen als PDF-Dokument